REGISTRIERUNG VON IMKERN UND BIENENSTÄNDEN
RUNDSCHREIBEN 3/2015 - Österreichischer Landesverband für Bienenzucht
Zugegebenermaßen sind die Verordnung und auch die Erläuterungen sehr umfangreich
und schwer lesbar; daher der Versuch, das in Kürze darzustellen:
- Alle Imker haben bis 31. Dezember 2016 an die Bezirksverwaltungsbehörde
(BH) zu melden: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, wenn vorhanden; Betriebstyp:
Landwirtschaft/Tierhalter/Bienen.
- Die BH gibt die Meldung an die Statistik Austria weiter, die den Imker
im VIS anlegt und diesem dann die Zugangsdaten per Computer schickt, damit
er die weiteren Daten eingeben kann.
- Spätestens 30 Tage nach schriftlicher Verständigung durch die Statistik
Austria über die Aufnahme im VIS und der Übermittlung der
Zugriffsberechtigung ist Folgendes in das VIS einzugeben:
a. die Angaben zu den Standorten von Bienenständen
b. sowie jede Änderung der Standorte von Bienenständen einschließlich der
Aufgabe eines Standortes innerhalb von 7 Tagen.
- Ab 1. Jänner 2017 ist die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten
Bienenstöcke im VIS unter der Registrierungsnummer des Imkers einzutragen.
- Für die Meldung der Völkerzahl gibt es 2 Stichtage:
a. 1. Erhebungsstichtag 31. Oktober: Die am 31. Oktober gezählten "insgesamt
betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 31. Dezember im VIS
einzugeben.
b. 2. Erhebungsstichtag 30. April: Die am 30. April gezählten "insgesamt
betreuten Bienenvölker" sind spätestens am folgenden 30. Juni im VIS
einzugeben.
- Die Bienenstände sind auf Kosten des Imkers an gut sichtbarer Stelle mit
der VIS-Registrierungsnummer des Imkers dauerhaft zu kennzeichnen.
- Meldung durch die Imkervereine/Ortsgruppen. Der Imker, der keinen Zugang
zum Internet hat, oder seine Meldung im VIS nicht selbst machen kann oder
will, kann dies auch über die Ortsgruppe, in der er organisiert ist,
durchführen lassen.
Wir ersuchen die computerkundigen Imkerfreunde ihre Kollegen bei der Meldung
zu unterstützen – es wird einfacher sein als befürchtet und schneller gehen
als gedacht.
Genauere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter „Registrierung
von Imkern und Bienenständen“.